Gruppenpädagogische Intensivbetreuung

Zugangsvoraussetzungen
Bewährungsstrafe nach § 21 JGG oder eine sog. Vorbewährung nach § 27 JGG mit der richterlichen Weisung, im CJD Creglingen zu wohnen
Rechtsgrundlage
§ 27 i. V. m. § 34 SGB VIII, ggf. § 35a SGB VIII bzw. § 41 SGB VIII
Zielgruppe
Männliche Jugendliche von 14 bis 21 Jahren, die bereits wiederholt straffällig wurden

Das gruppenpädagogische Trainingprogramm von Projekt Chance (Strafvollzug in freien Formen) hat sich bewährt und wurde auf die Anforderungen der Jugendhilfe angepasst.

Aufgenommen werden nun auch männliche Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren aus dem gesamten Bundesgebiet, die bereits wiederholt straffällig wurden und vom Jugendrichter eine Bewährungsstrafe nach § 21 JGG oder eine sog. Vorbewährung nach § 27 JGG und die richterliche Weisung erhielten, im CJD Creglingen zu wohnen und am Programm teilzunehmen. Die jungen Männer müssen bereit sein, sich den Anforderungen und Einschränkungen des Alltags im CJD Creglingen zu stellen und Verantwortung für sich und die anderen Jugendlichen im Projekt Chance zu übernehmen.

Die Ausgestaltung der Betreuung und der Ablauf sind durch das Programm (Stufensystem) weitgehend vorstrukturiert. In der Hilfeplankonferenz werden individuell zu klärende Aspekte besprochen, die Zusammenarbeit mit den Eltern thematisiert, das Erreichte überprüft sowie neue Aufgaben besprochen. Als überregionale Einrichtung orientieren wir uns an den Verfahrensweisen und dem Rhythmus der belegenden Jugendämter.

Ziel ist, gemeinsam mit dem jungen Menschen einen Schul- oder Ausbildungsplatz an seinem Heimatort zu finden. Dies wird oft über Praktika bei Betrieben am künftigen Wohnort erreicht.

Jugendstrafe Bewährungsstrafe Vorbewährung